v.19.5.23

1. Betreff und Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten der SARL (französische Gesellschaft mit beschränkter Haftung) DEREMAUX, deren Geschäftssitz sich an der Adresse 8 Bd Victor Hugo, 76390 Aumale (Frankreich) befindet und die unter der Nummer 313 897 704 in das Handels- und Gesellschaftsregister von Dieppe eingetragen ist (nachstehend „DEREMAUX“), sowie die Rechte und Pflichten ihrer Kunden (nachstehend „Käufer“). Diese AGB gelten für alle zwischen den Parteien für den Verkauf der Produkte und/oder Dienstleistungen von DEREMAUX abgeschlossenen Verträge, vorbehaltlich Sonderbedingungen, Zusatzverträge oder Änderungen der vorliegenden AGB durch ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung der Parteien im Rahmen eines Sonderauftrags.


Die Erteilung eines Auftrags setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme der AGB durch den Käufer voraus, unter Ausschluss sämtlicher anderer Dokumente wie Kataloge, Produktblätter, Prospekte, die von DEREMAUX herausgegeben werden und lediglich informativen Charakter haben. Keine Sonderbedingung hat Vorrang vor den AGB, außer im Fall der ausdrücklichen schriftlichen Annahme durch DEREMAUX.
Diese AGB haben Vorrang vor allen anderslautenden Klauseln in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Jede vom Käufer gestellte anderslautende Bedingung ist demnach bei fehlender ausdrücklicher Zustimmung nicht gegenüber DEREMAUX einklagbar, unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem DEREMAUX Kenntnis über sie erlangt.


Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass DEREMAUX seine AGB auf elektronischem Weg übermittelt.
Die Tatsache, dass DEREMAUX sich zu einem gegebenen Zeitpunkt nicht auf irgendeine Bestimmung der vorliegenden AGB beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung einer dieser Bedingungen ausgelegt werden.
Keinem Käufer wird allein aufgrund dieser AGB ein Exklusivrecht für sein Gebiet eingeräumt.

 

2. Verkaufsabschluss


Jedes Angebot oder jeder Kostenvoranschlag von DEREMAUX, das bzw. der nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ausstellung Gegenstand eines verbindlichen Auftrags geworden ist, gilt als hinfällig. Diese Frist kann je nach Marktbedingungen allein durch DEREMAUX geändert werden.


Nach Erhalt des Auftrags des Käufers gilt dieser als unwiderruflich, außer im Fall einer schriftlichen Zustimmung unsererseits.
Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung auf Papier oder elektronischem Weg durch unsere Vertriebsabteilungen in Form einer Auftragseingangsbestätigung als angenommen. Die Verkäufe oder Angebote werden erst durch diese Bestätigung endgültig.


Eine Stornierung der gesamten oder eines Teils der Auftragsbestätigung oder eine Änderung der Menge oder Qualität kann nicht akzeptiert werden, außer nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von DEREMAUX. Diese Änderungen können im Fall der Annahme durch DEREMAUX zu einer Änderung der Lieferfristen und/oder zu Preisänderungen führen.

 

3. Preise


Die Rechnungen werden zu den Preisen und Bedingungen ausgestellt, die zum Zeitpunkt der Erfassung des Auftrags gültig waren.
Die Preise verstehen sich in Euro, netto, ohne Steuern, Abgaben oder sonstige Gebühren, die ausschließlich vom Käufer getragen werden und in seiner alleinigen Verantwortung liegen, sowohl was ihre Erklärung als auch ihre Zahlung angeht. DEREMAUX behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern.


Da der Euro die einzige Währung für die Rechnungsstellung und Zahlung ist, gehen sämtliche Verluste, die sich aus eventuell im Rahmen der Vertragserfüllung auftretenden Wechselkursschwankungen ergeben, zu Lasten des Käufers.


Je nach geografischem Standort des Käufers werden Mindestrechnungsbeträge verlangt:


● 500 Euro (noch zu bestätigender Betrag) zzgl. MwSt. und Transportkosten für alle Käufer mit Sitz in der Europäischen Union oder den französischen Übersee-Departements und -gebieten sowie
● 1.500 Euro (noch zu bestätigender Betrag) zzgl. MwSt. und Transportkosten für alle Käufer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union.
Die Tarife berücksichtigen die am Tag der Unterzeichnung des Auftragsscheins geltenden Steuern und jede Änderung des geltenden Steuersatzes wird automatisch auf den Produktpreis umgelegt.
Die Preise hängen von dem für den Käufer bei Unterzeichnung des Kostenangebots geltenden INCOTERM ab (siehe Artikel „Lieferung – Wareneingang – Kosten- und Risikoübertragung“), welche die Aufteilung der Logistik- und Verwaltungskosten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer regeln.


Für den Fall, dass der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung an eine französische Adresse verlangt, würde auf den Rechnungsbetrag die französische Mehrwertsteuer zu dem am Rechnungsdatum geltenden Steuersatz hinzugerechnet.

 

 

4. Zahlungsbedingungen

Für Käufer außerhalb von Kontinentalfrankreich sind unsere Rechnungen in Euro, sofort oder bei Fälligkeit zahlbar, entsprechend den Zahlungsbedingungen, die bei der Annahme des Kostenangebots bestätigt wurden. Die folgenden Zahlungsmittel sind zulässig:


• Banküberweisung,
• Dokumenteninkasso (CAD)
• unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv, Kosten zu Lasten des Käufers.


Für bestimmte Produkte können bei Auftragserteilung Anzahlungen verlangt werden, für Produkte wie Verpackungsanlagen auch während der Fertigung.


Eine Barzahlung gibt keinen Anspruch auf Skonto oder Zinsen.

 

5. Verspätete Zahlung


Bei Nichtzahlung innerhalb der vorgesehenen Fristen kann DEREMAUX alle laufenden Aufträge unbeschadet aller anderen Handlungsmöglichkeiten aussetzen und aufgrund der Bestimmungen des Artikels „Eigentumsvorbehalt“ seinen Anspruch auf die Einbehaltung der erhaltenen Anzahlungen zur Deckung eventueller Verluste beim Weiterverkauf geltend machen.


Die Nichtzahlung einer Rechnung bei Fälligkeit, außer bei einem beantragten und von DEREMAUX bewilligten Zahlungsaufschub, führt zur sofortigen Fälligkeit aller geschuldeten Beträge zuzüglich Verzugszinsen, welche auf der Basis des geltenden Refinanzierungszinssatzes der EZB zuzüglich 10 Prozentpunkten berechnet werden, sowie zur Forderung einer Entschädigungspauschale für Schuldenbeitreibungskosten in Höhe von 40 € pro Rechnung.


Die Verzugsstrafen werden ohne Erinnerung fällig. Für jegliche grenzüberschreitenden Streitfälle bezüglich eines Zahlungsverzugs innerhalb der Europäischen Union kann ein Europäisches Mahnverfahren eingesetzt werden.


Sollte der Käufer sich in einer verschlechterten Finanzlage befinden und insbesondere im Fall der Ablehnung einer Deckung oder einer erheblichen Verschlechterung seines Ratings durch die Kreditversicherungsunternehmen oder bei Nichtbeachtung einer einzigen Zahlungsfälligkeit oder im Fall der Eröffnung eines Kollektivverfahrens gegen ihn, behält sich DEREMAUX das Recht vor, die Aufträge des Käufers unter der Bedingung der Vorlage einer für DEMERAUX akzeptablen Zahlungsgarantie durch den Käufer und/oder mit kürzeren Zahlungsfristen auszuführen. Auch kann DEREMAUX die Erfüllung seiner Verpflichtung unter den Bedingungen des Artikels 1220 des französischen Zivilgesetzbuches (Code civil) aussetzen.

 

6. Rechnungsstreitigkeit


Jede Rechnung muss bei Fälligkeit gezahlt werden, selbst im Fall eines Streits über ihren Wortlaut oder Inhalt, der gegebenenfalls später behoben wird. Andernfalls gilt die Rechnung als nicht bezahlt, was die in Artikel 5 oben genannten Konsequenzen eines Zahlungsverzugs nach sich zieht.

 

7. Lieferung – Wareneingang – Kosten- und Risikoübertragung


DEREMAUX verpflichtet sich, sein Bestes zu tun, um dem Käufer die Auftragsmengen zu liefern und ihn schnellstmöglich über etwaige Lieferschwierigkeiten eines Produkts zu informieren.


Im Fall der zeitweiligen oder permanenten Nichtverfügbarkeit der bestellten Produkte, insbesondere bei Ausfall eines Lieferanten oder Unterauftragnehmers von DEREMAUX, setzt DEREMAUX den Käufer darüber in Kenntnis und teilt ihm das Datum mit, an dem der Auftrag voraussichtlich erfüllt werden kann. Außerdem kann DEREMAUX dem Käufer ein Produkt von vergleichbarer Qualität anbieten.


Unsere Sendungen erfolgen durch ein Transportunternehmen und die Transportkosten werden dem Käufer entsprechend einer von DEREMAUX nach geografischer Lieferzone und Volumengewicht der Sendung erstellten Preisliste in Rechnung gestellt.


Die Höhe dieser Kosten wird dem Kunden bei der Erstellung des Kostenangebots oder der Pro-forma-Rechnung mitgeteilt.


DEREMAUX ist nicht verpflichtet, Produkte zu liefern, die strikt identisch sind mit den Merkmalen der Artikel, Produktbeschreibungen, Fotos oder Zeichnungen in den vertrieblichen Informationsträgern. DEREMAUX behält sich das Recht vor, die von ihm als nützlich erachteten Änderungen vorzunehmen. Die vorgenannten Merkmale sind nur dann verbindlich, wenn der Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug nimmt.
Im Fall eines Transportschadens an den gelieferten Produkten oder bei Fehlmengen obliegt es dem Käufer, dem Transportunternehmen alle notwendigen Vorbehalte innerhalb von drei Tagen nach Lieferung beim Käufer per Einschreiben mit Empfangsbestätigung mitzuteilen.


Die vom Käufer erworbenen Produkte werden entsprechend den auf dem Kostenangebot bzw. der Pro-forma-Rechnung genannten Bedingungen an die angegebene Adresse geliefert. Die Lieferungen erfolgen gemäß den folgenden INCOTERMS ICC 2020: FCA, FOB, CFR, CIP/CIF oder DAP nach Absprache mit dem Käufer bei der Erstellung des Kostenangebots.


Der Zeitpunkt der Risikoübertragung vom Verkäufer auf den Käufer hängt von dem für die Transaktion vereinbarten INCOTERM ab.
Eine Absendeklausel bedeutet, dass die Ware ab dem Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen zum Zweck der Ausführung auf Rechnung und Gefahr des Käufers transportiert wird (FCA, FOB, CFR, CIF und CIP).


Eine Ankunftsklausel bedeutet, dass die Ware auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers bis zum Ende des Haupttransports und des Nachlaufs transportiert wird (DAP).

 

8. Einhaltung der Rechtsvorschriften

Der Käufer verpflichtet sich, seine Tätigkeiten unter allen Umständen unter Einhaltung der Gesetze und Vorschriften jeder Art durchzuführen, die im Land seiner Niederlassung gelten.

Wenn Genehmigungen oder Formalitäten, insbesondere für den Import oder die Devisenkontrolle, für den Import in das Empfängerland oder für die Zahlung der verkauften Produkte erforderlich sind, geht ihre rechtzeitige Beschaffung oder Erfüllung zu Lasten des Käufers, der die volle Verantwortung für sie übernimmt. Der Käufer muss DEREMAUX jedoch darüber in Kenntnis setzen.


Der Käufer erkennt an, dass bestimmte Produkte den Exportgesetzen und -vorschriften unterliegen können. Der Käufer garantiert, dass er Produkte oder Informationen zu Produkten, welche den Exportgesetzen und -vorschriften unterliegen, nur in voller Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften exportieren, übermitteln oder auf irgendeine Weise nutzen wird. DEREMAUX haftet nicht für Verzögerungen und andere Folgen, die sich aus der Anwendung und Weiterentwicklung dieser Vorschriften ergeben.


Zudem muss der Käufer alle Forderungen staatlicher Genehmigung oder Lizenzierung erfüllen, die für den Verkauf oder die Lieferung der bestellten Produkte notwendig sind. Der Käufer untersagt es sich ebenfalls, Produkte weiterzuverkaufen, weiterzuübertragen, zu exportieren oder anderweitig abzutreten, es sei denn mit staatlicher Genehmigung oder Lizenz, die er zuvor von den zuständigen Behörden erhalten hat. Auf Anfrage von DEREMAUX muss der Käufer ihm jede ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Nichtübertragungs- oder Endnutzerbescheinigung oder ein ähnliches Dokument vorlegen. DEREMAUX haftet dem Käufer gegenüber nicht für den Fall der Verzögerung, Verweigerung, des Widerrufs, der Einschränkung oder Nichterneuerung einer erforderlichen Genehmigung oder Lizenz. Jede Nichteinhaltung einer der Bestimmungen dieses Artikels durch den Käufer gilt als unwiederbringliche Verletzung einer wesentlichen Verpflichtung und kann zur sofortigen Kündigung des betroffenen Auftrags führen.

 

9. Eigentumsvorbehalt


Alle verkauften Produkte und Maschinen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des berechneten Preises das Eigentum von DEREMAUX, wobei mit Zahlung die effektive Einziehung des gesamten Preises gemeint ist.
Bis zu diesem Datum und ab der Lieferung übernimmt der Käufer die Haftung für Schäden, welche die Waren aus irgendeinem Grund erleiden oder verursachen könnten.


Er trägt auch die Versicherungslast.


Im Falle einer Pfändung oder jeglicher Eingriffe Dritter in die Produkte und Maschinen ist der Käufer verpflichtet, DEREMAUX unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, damit DEREMAUX sich dem widersetzen und seine Rechte vorbehalten kann. Der Käufer untersagt es sich außerdem, das Eigentum an den Produkten und Maschinen von DEREMAUX zu verpfänden oder als Sicherheit abzutreten.
Bei Nichtzahlung des gesamten oder eines Teils des Preises eines Auftrags bei Fälligkeit oder im Fall der Eröffnung eines insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens oder eines Insolvenzverfahrens des Käufers kann DEREMAUX, falls das Gesetz es erlaubt und ohne Verlust eines anderen seiner Rechte, per einfachem Einschreiben mit Empfangsbestätigung die Rückgabe der Güter auf Kosten und Risiko des Käufers fordern.


DEREMAUX kann einseitig und unverzüglich ein Inventar der beim Käufer befindlichen unbezahlten Produkte und Maschinen erstellen. Der Käufer trägt ebenfalls die Schuldenbeitreibungskosten, ob durch gütliche Einigung oder ein gerichtliches Verfahren, sowie die eventuellen Verfahrenskosten. Zudem schuldet er eine Abwertungsentschädigung in Höhe von 15 % des Preises der Produkte und Maschinen pro Monat, den der Käufer die Produkte oder Maschinen seit der Lieferung bis zur Rückgabe in seinem Besitz hat. Andererseits schuldet er 1 % der geschuldeten Beträge pro Verzugstag bis zur Rückgabe.

 

10. Nichtkonformität – Garantien für offensichtliche und verdeckte Mängel


10.1 Die Produkte müssen vom Käufer bei Empfang überprüft werden und jegliche Reklamation, jeglicher Vorbehalt oder Einwand bezüglich Fehlmengen oder offensichtlicher Mängel an den Produkten muss unter den Bedingungen des Artikels 5 „Lieferung – Wareneingang – Kosten- und Risikoübertragung“ erfolgen.


Bei einem offensichtlichen Mangel oder einer Nichtkonformität ersetzen wir die defekten Teile, vorbehaltlich der Überprüfung der behaupteten Mängel durch DEREMAUX.


Die Meldung der Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung existierten und nach Erhalt der Produkte zutage getreten sind, muss vom Käufer schriftlich innerhalb von drei Tagen nach dem Datum erfolgen, an dem er den Konformitätsmangel festgestellt hat.
Mängel und Beschädigungen an den gelieferten Produkten, die sich aus nicht ordnungsgemäßen Lagerungs- und/oder Aufbewahrungsbedingungen beim Käufer ergeben, insbesondere im Fall irgendeiner Art von Unfall, können keinen Garantieanspruch durch DEREMAUX begründen.


10.2 Im Rahmen der Garantie für verdeckte Mängel ist DEREMAUX lediglich zum kostenlosen Ersatz der als defekt anerkannten Teile der verkauften Produkte und Maschinen verpflichtet, ohne dass der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz aus welchem Grund auch immer geltend machen kann, wobei indirekte Schäden ausdrücklich ausgeschlossen sind.


Entsprechend dem Gesetz, der Gepflogenheiten, der Rechtsprechung und unter den folgenden Bedingungen garantiert DEREMAUX seine Produkte gegen verdeckte Mängel. Unsere Garantie gilt ausschließlich für Produkte und Maschinen, die ordnungsgemäß in den Besitz des Käufers übergegangen sind. Sie gilt nur für durch uns vertriebene Produkte, wobei der Nachweis durch die Rechnung oder den Lieferschein erfolgt. Diese Dokumente sind bei jeder Reklamation vorzulegen. Die Garantie ist ausgeschlossen, falls unsere Produkte unter Nutzungs- oder Leistungsbedingungen verwendet wurden, die nicht vorgesehen sind und/oder nicht mit unseren schriftlichen Empfehlungen übereinstimmen.


Da unsere Kunden gewerbliche Kunden sind, wird unter einem verdeckten Mangel ein Mangel in der Ausführung des Produkts verstanden, der es für seinen Verwendungszweck ungeeignet macht und vom Käufer vor der Nutzung des Produkts nicht erkannt werden konnte.


10.3 Falls das Produkt oder die Maschine durch den Austausch eines Teils repariert werden kann, so ist das folgende Verfahren einzuhalten. Jede Sendung eines defekten Teils muss Gegenstand einer Vereinbarung zwischen DEREMAUX und dem Käufer sein.


Nach Aufforderung von DEREMAUX sendet der Käufer alle defekten Teile innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Mängel gemeldet wurden, an DEREMAUX zurück. Andernfalls hat DEREMAUX das Recht, dem Käufer den Preis der Ersatzteile in Rechnung zu stellen. In diesem Fall verpflichtet sich der Käufer, diesen Preis innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum zu bezahlen. Jedes an DEREMAUX zurückgesendete defekte Teil geht wieder in dessen Besitz über.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, trägt DEREMAUX die Transportkosten bis zum Standort des Käufers sowie das Risiko von Verlust oder Beschädigung, die die reparierten oder Ersatzteile während des Transports erleiden könnten. Der Käufer trägt das Risiko für Verlust oder Beschädigung, welche die defekten Teile des Produkts oder der Maschine während ihres Transports bis zum Standort von DEREMAUX erleiden könnten.


10.4 Die Garantiedauer wird im Angebot oder Kostenvoranschlag festgelegt. Die Garantie von DEREMAUX gilt nur, wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtung zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfüllt, wobei vorausgesetzt wird, dass ein Zahlungsverzug den Garantiezeitraum weder verlängern noch dessen Beginn aufschieben kann.

10.5 Die Garantie deckt keine Mängel, die sich ergeben könnten aus:


– einer nicht ordnungsgemäßen Montage und/oder Inbetriebnahme, falls diese nicht von DEREMAUX vorgenommen wurden,
– einem normalen Verschleiß des Produkts oder der Maschine,
– einer mangelhaften Überwachung oder Instandhaltung,
– einer fehlerhaften, übermäßigen oder übertriebenen Nutzung des Produkts oder der Maschine oder aus einer Nutzung für einen Zweck, für den das Produkt oder die Maschine nicht verkauft wurden,
– einem Bedienfehler oder der Nichtbeachtung der Anweisungen für die Spannungsversorgung oder den Betrieb des Produkts oder der Maschine,
– einer mangelhaften Reparatur durch den Käufer oder Dritte,
– der Nichtkonformität der behandelten Verpackungsmaterialien mit im Vorhinein festgelegten Spezifikationen hinsichtlich ihrer Maßtoleranzen usw.,
– im Allgemeinen aus nicht geeigneten und/oder nicht schriftlich akzeptierten Betriebs- oder Umgebungsbedingungen (chemische, atmosphärische, elektrische, magnetische oder andere Einflüsse), einschließlich der besonderen Spezifität der Verpackungsmaterialien (insbesondere: Schädlichkeit, Radioaktivität, Ätzwirkung, Entzündbarkeit, sehr hohe oder sehr niedrige Temperaturen usw.).
Im Übrigen wird die Garantie ausgeschlossen, sobald der Käufer Hinzufügungen oder Veränderungen der gesamten oder eines Teils einer Maschine vorgenommen hat oder im Allgemeinen sobald der Käufer oder jeder andere Dritte ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von DEREMAUX Eingriffe an einer Maschine vorgenommen hat. Die Aufmerksamkeit des Käufers wird insbesondere auf die Folgen gelenkt, die solche Eingriffe bezüglich der Sicherheit haben könnten.
Für den Fall, dass sich ein Anspruch im Rahmen dieser Garantie als ungerechtfertigt erweist, gehen sämtliche entstandenen Kosten zu Lasten des Käufers.

 

11. Geistiges Eigentum


Der Käufer verpflichtet sich, keine Dokumente und Informationen, die er im Rahmen des Auftrags erhält, an Dritte weiterzugeben. Er verpflichtet sich ebenfalls, sie nicht für andere Vorgänge zu nutzen und das geistige Eigentum der verkauften Produkte und Maschinen zu respektieren.


Der Kauf der von DEREMAUX gelieferten Produkte und Maschinen gibt dem Käufer in keiner Weise ein Recht zur Nutzung der damit verbundenen gewerblichen Schutzrechte.


Die dem Käufer eventuell übermittelten Untersuchungen, Pläne und Dokumente bleiben das Eigentum von DEREMAUX und sind vertraulich. Der Käufer darf sie ausschließlich für den Betrieb der im Rahmen des Auftrags gelieferten Produkte und Maschinen verwenden.
Bei Nichtabschluss des Verkaufs werden die zur Stützung des Angebots von DEREMAUX an den Käufer übermittelten Untersuchungen, Pläne und Dokumente auf einfache Anfrage zurückgegeben.

 

12. Höhere Gewalt


Kriege, Streiks, Aufstände, Maschinenausfall, politische und wirtschaftliche Unruhen, Zerstörung, Naturkatastrophen, Epidemien, von Regierungsbehörden oder einer anderen öffentlichen Behörde erlassene Bestimmungen und andere Ereignisse jeglicher Art, die unsere Beschaffungen und die Lieferungen unserer Produkte und/oder Maschinenanlagen ungewöhnlich stark behindern oder reduzieren und deren Bedingungen gravierend verändern, gelten als höhere Gewalt.


Unter derartigen Umständen informiert DEREMAUX den Käufer schnellstmöglich schriftlich nach Eintreten des Ereignisses. Infolgedessen wird der Vertrag zwischen unserer Gesellschaft und dem Käufer von Rechts wegen ohne Entschädigung ab dem Datum des Eintretens des Ereignisses ausgesetzt.
Falls das Ereignis länger als drei Monate ab dem Datum seines Eintretens andauert, kann der zwischen DEREMAUX und seinem Kunden geschlossene Verkaufsvertrag von der am schnellsten handelnden Partei gekündigt werden, ohne dass eine der Parteien Anspruch auf Schadensersatz hat.

 

13. Unvorhersehbarkeit


Abweichend von Artikel 1195 des französischen Zivilgesetzbuches (Code civil) vereinbaren die Parteien, dass sie im Fall des Eintretens eines Ereignisses, welches das Gleichgewicht des Auftrags so stark beeinträchtigt, dass für DEREMAUX die Erfüllung seiner Pflichten Nachteile birgt, in Treu und Glauben über eine Änderung des Auftrags verhandeln, um Abhilfe zu schaffen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Ereignisse: Schwankungen der Rohstoffpreise, Änderung der Zollgebühren, Änderung der Wechselkurse, Weiterentwicklung der Normen, Gesetze und/oder Vorschriften. Kommen die Parteien nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Revisionsantrag oder innerhalb jeder anderen schriftlich zwischen den Parteien vereinbarten Frist zu einer Einigung, kann DEREMAUX den/die betroffenen Auftrag/Aufträge vorbehaltlich der Sendung eines Einschreibens mit Empfangsbestätigung und der Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Kalendertagen kündigen, ohne dass sich aus dieser Kündigung für eine der beiden Parteien ein Anspruch auf eine Entschädigung ergibt.

 

14. Zuweisung der Gerichtsbarkeit


Für jegliche Streitigkeit über die Anwendung, Auslegung und Erfüllung der vorliegenden AGB sowie der durch DEREMAUX abgeschlossenen Verkaufsverträge oder für jegliche Streitigkeit über die Zahlung des Preises oder bezüglich der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Käufer und DEREMAUX ist das Handelsgericht in Dieppe, Frankreich, zuständig, unabhängig vom Auftrags-, Liefer- und Zahlungsort sowie von der Zahlungsart, selbst im Fall eines Garantieanspruchs oder bei einer Vielzahl von Beklagten.


Jegliche Anfechtung seitens des Käufers bezüglich der gesamten Handelsbeziehung mit DEREMAUX (Rechnung, Verkaufsvertrag, verschiedene Forderungen usw.) kann nach Ablauf einer Frist von zwölf Monaten nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung von DEREMAUX für die betreffenden Produkte, Maschinen oder Dienstleistungen nicht mehr berücksichtigt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Reklamation oder Anfechtung mehr möglich und die Klagen des Käufers sind verjährt.

 

15. Anwendbares Recht


Sämtliche Fragen zu den vorliegenden AGB sowie zu den von ihnen geregelten Verkäufen, die nicht in den vorliegenden Vertragsbestimmungen behandelt werden, unterliegen dem französischen Recht unter Ausschluss jedes anderen Rechts sowie ergänzend dem Wiener Übereinkommen von 1980 über den internationalen Warenkauf.
Die AGB werden in französischer Sprache verfasst. Im Fall ihrer Übersetzung in eine oder mehrere Sprachen ist im Streitfall nur der französische Text maßgeblich.

 

16. Datenschutz


DEREMAUX und der Käufer verpflichten sich, im Rahmen der Erfassung und Verarbeitung persönlicher Daten die für die Verarbeitung persönlicher Daten und deren freien Verkehr geltenden Vorschriften einzuhalten.


Als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung verarbeitet DEREMAUX die persönlichen Daten zum Zweck der Verwaltung der Beziehungen mit seinen Kunden, zu denen der Käufer gehört, sowie zum Zweck der Erfüllung seiner mit den Kunden abgeschlossenen Verkaufsverträge, wobei die Rechtsgrundlage der Verarbeitung die Erfüllung der zwischen DEREMAUX und dem Käufer bestehenden vertraglichen oder vorvertraglichen Beziehung und gegebenenfalls die Einhaltung einer gesetzlichen Verpflichtung ist. Eine Verarbeitung persönlicher Daten kann auch zu statistischen Zwecken sowie zu Werbezwecken auf der Rechtsgrundlage des legitimen Interesses von DEREMAUX erfolgen.
Die erfassten Informationen (z. B. Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Angestellten und Mitarbeiter des Käufers) sind für diese Verarbeitung unerlässlich und für die betroffenen Abteilungen von DEREMAUX bestimmt. Sie werden für die gesamte Dauer der Handelsbeziehungen und zehn (10) Jahre nach ihrem Ende aufbewahrt.


Der Zugang zu den persönlichen Daten ist strengstens auf die Mitarbeiter von DEREMAUX beschränkt, die aufgrund ihrer Funktionen zur Verarbeitung dieser Daten befugt sind und einer strengen Geheimhaltungspflicht unterliegen.


Die Angestellten und Mitarbeiter des Käufers haben ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung ihrer persönlichen Daten sowie ein Recht auf Widerruf ihrer Zustimmung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten aus legitimen Gründen, auf Übertragbarkeit der Daten und auf Erlass einer Verfügung über den Umgang mit den Daten nach ihrem Tod. Diese Rechte können sie durch ein Schreiben an DEREMAUX unter der in der Kopfzeile dieser AGB angegebenen Adresse des Unternehmenssitzes unter Beifügung einer Kopie ihres Identitätsnachweises geltend machen. Zudem verfügen sie über das Recht, eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL einzureichen.


Der Käufer verpflichtet sich, seine Angestellten und Mitarbeiter, deren persönliche Daten vielleicht an DEREMAUX übermittelt werden, über den Inhalt dieses Artikels in Kenntnis zu setzen, damit sie ihre Rechte ausüben können.

Datum:
Unterschrift des Kunden: Obligatorischer Stempel: